Endlich gibt es in allen Bundesländern ein Rauchmelder- bzw. Feuermelder-Gesetz, das den Einbau von Rauch- bzw. Feuermeldern reguliert. Es gibt eine Pflicht Feuermelder in Neu- und Umbauten zu installieren. Schrittweise führten bzw. führen die Bundesländer auch eine Rauch- bzw. Feuermelder-Pflicht für bereits bestehende Gebäude ein. Im Folgenden findest Du die Einbaufristen für Dein Bundesland.
Das AJAX Alarmsystem ist schnell und einfach gern auch mit Online Live Support durch uns installiert und funktioniert immer und überall zuverlässig.
Empfangen sie Alarmmeldungen für Einbruch,Elementarschäden und Feuer- bzw. Rauchalarme in Echtzeit eine Aufschaltung ist natürlich auch möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Neu-/Umbauten: ab 01.09.2006
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2009
Hessen
Neu-/Umbauten: ab 24.06.2005
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2014
Hamburg
Neu-/Umbauten: ab 01.04.2006
vorhandene Gebäude: bis 31.20.2010
Bremen
Neu-/Umbauten: ab 01.05.2010
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2015
Brandenburg
Neu-/Umbauten: ab 01.07.2016
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2020
Berlin
Neu-/Umbauten: ab 01.01.2017
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2020
Bayern
Neu-/Umbauten: ab 01.01.2013
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2017
Neu-/Umbauten: ab 23.07.2013
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2014
Neu-/Umbauten: ab 01.11.2012
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2015
Neu-/Umbauten: ab 01.04.2013
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2016
Neu-/Umbauten: ab 31.12.2003
vorhandene Gebäude: bis 11.07.2012
Neu-/Umbauten: ab 01.06.2004
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2016
Neu-/Umbauten: ab 01.01.2016
vorhandene Gebäude: keine Regelung
Neu-/Umbauten: ab 15.03.2006
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2015
Neu-/Umbauten: ab 01.04.2015
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2010
Neu-/Umbauten: ab 29.02.2008
vorhandene Gebäude: bis 31.12.2018
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