Bundesförderung für effiziente Gebäude Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude „Einzelmaßnahmen (BEG EM), „Wohngebäude (BEG WG)“ und „Nichtwohngebäude (BEG NWG)“ ist es, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer
Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO 2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Vorhaben, die die Förderbedingungen der jeweiligen Richtlinie zur BEG und den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch Zuschüsse oder alternativ durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Das BAFA wickelt im Rahmen der BEG EM die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen ab, die KfW die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen. Die Durchführung der BEG WG und BEG NWG – Zuschuss und Kredit – übernimmt die KfW.
Bei den nachfolgend aufgeführten förderfähigen Maßnahmen handelt es sich um eine anzuwendende Orientierungshilfe in der Antragstellung für die Verwendungszwecke der Richtlinien (BEG EM, BEG WG und BEG
NWG) sowie für die Ausführungen nach den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen (TMA BEG EM, TMA BEG WG und TMA BEG NWG). Die Liste ist nicht abschließend, aber im Kontext der vorgestellten Grundsätze und Inhalte anzuwenden.
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